Notrufnummern
In akuten Notfällen und Gefahrenlagen können Sie einen Notruf über folgende Rufnummern absetzen:
Polizei: 110
Feuerwehr / Rettungsdienst: 112
Die Notrufnummern 110 und 112 können auch von Mobiltelefonen mit eingesetzter SIM-Karte ohne Guthaben abgesetzt werden.
Im Falle eines Notrufes beantworten Sie bitte folgende Fragen (die sogenannten sechs W):
- Wo geschah es?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Art der Verletzung?
- Wer meldet den Notfall?
- Warten auf Rückfragen!
Hinweis zur Benutzung von Notrufnummern in Krisen- und Katastrophenfällen:
Benutzen Sie nur in äußersten Notfällen die Notrufnummern, um diese nicht für Notfälle und für die Einsatzkräfte zu blockieren!
Benutzen Sie im Übrigen, sofern eingerichtet, die Bürgertelefone der
Katastrophenschutzbehörden!
Die Bürgertelefone der Regierung von Niederbayern als Höhere Katastrophenschutzbehörde sind in der Regel nach Freischaltung unter der Telefonnummer: 08 71 / 80 8 zu erreichen.
Für Fälle, die keine akuten Notfälle sind: 0 89 / 1 92 40
- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Zahnärztlicher Notdienst
- Giftnotruf München: 0 89 / 1 92 40